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   LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2011 - 3 Sa 190/11   

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LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2011 - 3 Sa 190/11 (https://dejure.org/2011,16078)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.09.2011 - 3 Sa 190/11 (https://dejure.org/2011,16078)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. September 2011 - 3 Sa 190/11 (https://dejure.org/2011,16078)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Kündigung im Rahmen eines Interessenausgleichs mit Namensliste bei unsubstantiierten Darlegungen des Arbeitnehmers zur Weiterbeschäftigungsmöglichkeit; Darlegungs- und Beweislast bei Widerlegung gesetzlicher Vermutung; Auftragsnachfolge bei der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 676/08

    Interessenausgleich mit Namensliste - grob fehlerhafte Sozialauswahl -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2011 - 3 Sa 190/11
    Die Vermutung der Betriebsbedingtheit der Kündigung ist gleichwohl erst widerlegt, wenn der Arbeitnehmer dartut und ggf. beweist, dass das Beschäftigungsbedürfnis in Wirklichkeit nicht weggefallen ist ( BAG 05. November 2009 - 2 AZR 676/08 - NZA 2010, 457, zu I 1 c aa der Gründe; BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 163/07 - AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 18, zu B III 3 a und b der Gründe ).

    Soweit der Kläger den von der Beklagten im Einzelnen dargestellten und tatsächlich umgesetzten Entschluss zur Betriebsstilllegung mit Nichtwissen bestritten hat, ist dies im Hinblick auf die ihm obliegende Darlegungs- und Beweislast zur Widerlegung der gesetzlichen Vermutung unzureichend ( vgl. hierzu BAG 05. November 2009 - 2 AZR 676/08 - NZA 2010, 457, zu I 1 c bb der Gründe ).

    Der Betriebsrat ist ordnungsgemäß angehört worden, wenn ihm der Arbeitgeber die aus seiner Sicht tragenden Gründe mitgeteilt hat ( BAG 05. November 2009 - 2 AZR 676/08 - NZA 2010, 457, zu II 2 a der Gründe ).

  • BAG, 07.04.2011 - 8 AZR 730/09

    Betriebsübergang - Übergang eines Teilbetriebs - Teilbetrieb beim

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2011 - 3 Sa 190/11
    In betriebsmittelgeprägten Betrieben kann ein Betriebsübergang auch ohne Übernahme von Personal vorliegen ( st. Rspr., vgl. zuletzt BAG 07. April 2011 - 8 AZR 730/09 - [juris], zu B I 1 der Gründe ).

    Allerdings muss der übertragene Unternehmens- oder Betriebsteil seine organisatorische Selbständigkeit beim Betriebserwerber nicht vollständig bewahren, es genügt, dass dieser die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehält und es ihm derart ermöglicht wird, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen ( BAG 07. April 2011 - 8 AZR 730/09 - [juris], zu B I 2 der Gründe ).

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 163/07

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2011 - 3 Sa 190/11
    Die Vermutung der Betriebsbedingtheit der Kündigung ist gleichwohl erst widerlegt, wenn der Arbeitnehmer dartut und ggf. beweist, dass das Beschäftigungsbedürfnis in Wirklichkeit nicht weggefallen ist ( BAG 05. November 2009 - 2 AZR 676/08 - NZA 2010, 457, zu I 1 c aa der Gründe; BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 163/07 - AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 18, zu B III 3 a und b der Gründe ).

    Als "frei" sind grundsätzlich solche Arbeitsplätze anzusehen, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung unbesetzt sind oder bis zum Ablauf der Kündigungsfrist frei werden, sofern dies dem Arbeitgeber im Kündigungszeitpunkt bekannt war oder bekannt sein musste ( BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 163/07 - AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 18, zu B III 3 d bb der Gründe ).

    Dabei reicht es zur Widerlegung der Vermutungswirkung im Rahmen eines ersten Vorbringens, wenn er greifbare Anhaltspunkte für eine derartige Beschäftigungsmöglichkeit benennt ( BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 163/07 - AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 18, zu B III 3 e aa der Gründe; Ascheid/Preis/Schmidt-Kiel Kündigungsrecht 3. Aufl. § 1 KSchG Rn. 810 ).

  • BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 581/00

    Interessenausgleich mit Namensliste und betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2011 - 3 Sa 190/11
    Auch ein bloßer Personalabbau ohne Verringerung der sächlichen Betriebsmittel kann eine Betriebseinschränkung sein, wenn eine größere Anzahl von Arbeitnehmern betroffen ist; maßgeblich für die erforderliche Zahl von Entlassungen ist § 17 Abs. 1 KSchG ( BAG 21. Februar 2002 - 2 AZR 581/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 10, zu B I 3 a der Gründe ).

    Erst wenn der Arbeitnehmer diesen Sachvortrag konkret bestreitet, muss der Arbeitgeber in diesem Punkt ggf. die Vorkenntnisse des Betriebsrats weiter substantiieren bzw. beweisen ( BAG 21. Februar 2002 - 2 AZR 581/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 10, zu B II 2 b der Gründe ).

  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 273/08

    Betriebsstilllegung - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2011 - 3 Sa 190/11
    Zwar kann der Wegfall des einzigen Auftraggebers - hier des Rhein-Lahn-Kreises - für ein Unternehmen und seine Arbeitsplätze existenzvernichtend sein, der Übergang einer wirtschaftlichen Einheit setzt jedoch den Fortbestand der organisatorischen Zusammenfassung und der funktionellen Verknüpfung von Ressourcen voraus ( BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 273/08 - NZA 2009, 1267 zu B I 2 d bb der Gründe ).
  • BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 879/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - "grobe Fehlerhaftigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2011 - 3 Sa 190/11
    Nur wo dies nicht der Fall ist, sondern der vom Gesetzgeber gewährte Spielraum verlassen wird, so dass der Sache nach nicht mehr von einer "sozialen" Auswahl die Rede sein kann, darf grobe Fehlerhaftigkeit angenommen werden ( BAG 03. April 2008 - 2 AZR 879/06 - NZA 2008, 1060, zu B I 1 der Gründe ).
  • BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 676/97

    Betriebsübergang bei Auftragsnachfolge

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2011 - 3 Sa 190/11
    Handelt es sich - wie hier - um keine Arbeitsplätze, die hohe Anforderungen an die Qualifikation der Arbeitnehmer stellen, genügt selbst ein Anteil von 75 % der früheren Beschäftigten nicht, um die Übernahme der Hauptbelegschaft feststellen zu können ( BAG 10. Dezember 1998 - 8 AZR 676/97 - NZA 1999, 420, zu II 1 b cc der Gründe ).
  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 107/07

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2011 - 3 Sa 190/11
    Zwar ist es dem Arbeitgeber nach dem Rechtsgedanken des § 162 BGB ausnahmsweise verwehrt, sich auf den Wegfall von Beschäftigungsmöglichkeiten im Kündigungszeitpunkt zu berufen, wenn dieser Wegfall treuwidrig herbeigeführt wurde ( BAG 05. Juni 2008 - 2 AZR 107/07 - NZA 2008, 1180 ).
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 715/06

    Ordentliche Kündigung - Vermutung der Betriebsbedingtheit - Verfassungsgemäßheit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2011 - 3 Sa 190/11
    bb) Die nach § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG eingreifende Vermutung der Betriebsbedingtheit umfasst auch das Fehlen einer anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeit in einem anderen Betrieb des Unternehmens, wenn sich die Betriebsparteien - wie hier - mit Beschäftigungsmöglichkeiten in anderen Betrieben befasst haben ( BAG 06. September 2007 - 2 AZR 715/06 - NZA 2008, 633, zu B II 3 d der Gründe ).
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